Wer liest schon Protokolle?
06.03.2026Die durchschnittliche Leser*innenschaft wissenschaftlicher Artikel lag vor ein paar Jahren angeblich bei 1,7 Leser*innen. Bei Plenums-Protokollen dürften es zumindest mehr sein: die Person, die es geschrieben hat, dann doch zumindest eine weitere und immer häufiger mindestens eine KI.
Es ist selbstverständlich geworden, dass Protokolle mit ausführlichen Diskussionsverläufen und Informationen in Clouds abgelegt werden – damit sie jederzeit von allen einsehbar sind. Auch, dass dafür Software und Plattformen des Big Tech genutzt werden, hat seinen Grund darin, dass sie ohne viel Aufwand zugänglich und die Nutzung sowie Bedienung normalisiert sind.
Der Pragmatismus übertrumpft hier die Selbstbestimmung. Bevor nur ein Teil des Kollektivs in Echtzeit mit liest, wird lieber auf Datenschutz verzichtet. Aber während die Kollektivist*innen vielleicht schon wieder vergessen haben, was im Protokoll steht, landen die Daten bei Cloud-Diensten, deren Nutzungsbedingungen oft Rechte an den Daten für Marketing, KI-Training oder sogar Verkauf vorsehen. Oft ist unklar und in Kollektiven unbekannt, wer eigentlich ihre Daten für was nutzt und wer (außerhalb) vom Kollektiv alles Zugriff worauf genau hat. Wo liegen die Daten wirklich (überall), wer aus Big Data analysiert und nutzt diese und – nicht zuletzt – welche Überwachungs- und Repressionsdienste können darauf zu greifen?
Vor 40 Jahren gab es noch einen beträchtlichen Widerstand gegen die Volkszählung 1983/1987. Angesichts der heutigen Realität von mehrheitlich ignorierter bis gar erwünschter durchgehender Erfassung von Kommunikations-, Bewegungs- und sonstigen Verhaltensdaten, erscheinen die damaligen Befürchtungen vor einem Überwachungsstaat bei Fragen nach Wohnungsgröße oder Bildungsabschlüssen aus einer deutlich entfernteren Vergangenheit zu sein. Dieses Misstrauen speiste sich aus dem damaligen Kontext von Berufsverboten und Rasterfahndungen im Deutschen Herbst, neuen Möglichkeiten der computergestützten Datenauswertung und nicht zuletzt aus der historischen Erfahrungen, wie bspw. detaillierte Registerdaten den Holocaust erleichterten.
Das aus dem Urteil zu den damaligen Verfassungsbeschwerden gegen die Volkszählung hervorgegangene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wird in der vermeintlichen Informationsgesellschaft von heute nur selten als Errungenschaft empfunden. Ebenso wie die Angst vor der umfassenden Überwachungspraxis der Geheimdienste, wird das in DSGVO und anderen Datenschutzbestimmungen umgesetzte Grundrecht im gesellschaftlichen Diskurs eher als Lästigkeit in Cookie-Banner-Form oder Innovationshemmnis angesehen, sozusagen als Snow(den) von gestern.
Dabei zeigen definitiv nicht erst die mit globalen Datenbergen gefütterte KIs: Wenn wir uns schon nicht sorgen, dass unsere Daten (irgendwann) gegen uns verwendet werden könnten, oder daran stören, dass irgendwer an diesen verdient, so entfaltet doch schon die Nutzung der Daten gesellschaftlich normierende Wirkung. Nicht erst der Miss-, sondern bereits der Gebrauch von Big Data ist also aus emanzipatorischer Perspektive ein Problem, wenn damit als Wahrheiten missverstandene statistische Muster und Verteilungen Ausschlüsse re-/produzieren.
So harmlos es zunächst also klingt und auch schmeicheln mag, wenn die Leser*innenanzahl des eigenen Protokolls durch KIs steigt, so politisch ist es doch, sich mit der Frage nach Eigentum, Zugriff und Nutzungsrechten dieser Daten zu beschäftigen. Wir plädieren daher dafür, mit der Selbstorganisation und Selbstbestimmung nicht bei der digitalen Infrastruktur aufzuhören und euch von den IT-Kollektiven eures Vertrauens beraten zu lassen.
AGBeratung Berlin
