AGBeratung

Vertraue mir…..!

24.06.2020

Vielleicht haben noch einige das Lied der Schlange Kaa im Dschungelbuch im Ohr: „Hör auf mich, glaube mir! Augen zu, vertraue mir“? Nicht bei allen, doch bei sehr vielen Aktiven überwiegt diese emotionale Grunderwartung beim Start von Projektinitiativen. Mit ähnlichen oder sinnverwandten Worte versichern sich die Beteiligten ihrer Übereinstimmung, ihrer Entschlossenheit und ihrer Verlässlichkeit für das geplante Vorhaben. Und dieser Vorschuss an Vertrauen und gemeinsamer Zuversicht ist zu Beginn unerlässlich. Nur wenn sich eine Gruppe einig, sich die Mitglieder in ihren Absichten sicher wähnen, wird der Mut, die Risikobereitschaft und die nötige Kraft aufgebracht. Z.B für den Kauf eines Hauses, den Aufbau eines Betriebes, die Durchführung einer politischen Aktion bzw. Kampagne oder etwa die Gründung eines Bildungs- oder Kulturvereins. Denn dadurch entsteht die erforderliche Begeisterung für Gemeinschaftsprojekte und -ideen.

Die bürgerliche Welt hat dafür einen Wermutstropfen parat: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Kontrolle, im hierarchisch gemeintem Sinne, ist für unsere Angelegenheiten sicher nicht anzustreben. Doch wir müssen wiederholt erleben, dass eine homogene Aufbruchsstimmung durchaus dialektisch zu sehen ist, zwei sehr abweichende Seiten hat. Dort wo Einigkeit zur verpflichtende Grundlage für das Gelingen unserer Träume wird, entsteht sie nicht immer aus ‚freien’ Stücken. Gerade wenn sie hergestellt werden muss, weil andernfalls das Vorhaben schon beim Entstehen zu scheitern droht, zumindest es zu befürchten ist. Dissonanzen, Bedenken, Widersprüche, wohlmöglich gefühlte Gegensätze, persönliche Abneigungen, u.ä. werden hingegen – ab einem bestimmten Zeitpunkt – als Störfeuer empfunden. Jedenfalls dann, wenn die übliche anfängliche personelle und inhaltliche Fluktuation während der Gruppenfindung überhaupt konstruktiv ‚überlebt’ wurde. Die Zielvorstellung ist bei sehr vielen deshalb untrennbar verbunden mit einem geschlossenem Auftreten, nach einer mutmachenden Einheit.

Es ist unschwer zu erkennen, dass diese ‚Einheitsklammer’ nur mit individuellen Kompromissen herstellbar ist. Befürchtete und begründbare Widersprüche, wie auch erlebte und gefühlte Ungereimtheiten und letztlich alles sperrig Wirkende werden in der Bedeutung nach hinten sortiert, sollen weder mich noch andere ins Stolpern bringen. Schließlich hat jede*r der Beteiligten seinen*ihren eigenen Traum und Landkarte für den Weg. – Wie wir aus langer Erfahrung wissen, hat diese Dialektik beim Projektstart ihren Preis. Die zunächst nicht erkennbaren, jedoch natürlich trotzdem bestehenden individuellen Unterschiede bei den Motiven, den Absichten, den Wünschen, dem eigenen Können, usw. haben einen langen Atem. Früher oder später, manchmal sogar erst nach Jahrzehnten, wie es der Autor gerade selber erlebt, entfalten sie Wirkung. Die Verschiedenheiten, die anfänglichen wie auch die dazukommenden, sind reicher Quell für mögliche Enttäuschungen, Konflikte, Dauerstreits und Kränkungen aller Art.

‚Das lassen wir lieber’, ist selbstverständlich nicht das Fazit. Auch das ausgiebige Ausdiskutieren aller Ecken und Winkel im Vorfeld ist keine Garantie. Wie auch die Aufforderung, ehrlich alle Meinungen frühzeitig auf den Tisch zu packen, vergeblich ist. Nach unseren Erfahrungen bietet ein gemeinsamer Kollektivvertrag, ein Binnenvertrag oder eine Gemeinschaftsvereinbarung, persönlich unterschrieben, die beste Gewähr. Zumindest für einen fairen Umgang, egal wann und wie und ob Unterschiede zum Problem werden. Auch wenn dieser Vorschlag Projektgründer*innen bei Beratungen durchgängig wie ein Misstrauensbeweis empfunden wird: er zwingt alle Teilnehmer*innen zu einem klaren Bekenntnis, soweit das beim Start möglich ist. Und gibt die Möglichkeit diese Festlegungen fortlaufenden an die jeweilige Entwicklung anzupassen, also automatisch den Stand der Übereinstimmung zu aktualisieren. Wenn mensch so will: eine freiwillige Selbstkontrolle mit parallelem Vertrauenstagebuch. Nebenbei kann damit ein Umgang bei auftretenden und überbrückbaren Gegensätzen zumindest prophylaktisch festgeschrieben werden, falls die mal virulent werden sollten. Und letztlich werden die zahlreichen Nachteile der gängigen bürgerlichen Rechtsformen für Gemeinschaftsunternehmungen etwas ausgebügelt. Denn auch zivilrechtlich sind solche Binnenverträge durchaus wirksam. Doch das hatten wir schon in einer früheren Contraste beleuchtet….