AGBeratung

Kollektiv … mit beschränkter Haftung?

30.04.2015

Dank Google oder Yahoo kommen viele mit Internetwissen gut gewappnete Gruppen und Initiativen zu uns in die Beratung, besonders wenn ein Projekt gegründet oder ein Vorha­ben gestartet werden soll. So sind die Gemeinschaften in aller Regel formal gut informiert, haben sich schon ausreichend Gedanken um die äußere Struktur gemacht und erscheinen dann zum Termin mit einem recht gut vorbereiteten Fragenkatalog. Eine sehr effektive Ausgangslage für eine gemeinsame Beratschlagung.

Die Diskussion um die zukünftige Rechtsstruktur – wenn sie denn überhaupt nötig ist – nimmt verständlicherweise großen Platz ein, das war schon Thema in einer vorangehen­den Contraste-Kolumne. Doch erstaunlich schnell fokussieren sich dabei die Fragen auf einen speziellen Punkt: wer haftet für den Verein, das Haus, den Betrieb, die Unterneh­mung, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert oder die Sache schiefgeht? Bei ‚älteren‘ Projekten stellen vorrangig neue Einsteiger_innen wiederholt diese Frage.

Ja, wer haftet denn nun? ‚Na, wir alle zusammen, wir sind doch eine solidarische Gemein­schaft‘, das scheint als Feststellung gegenseitig und untereinander keine ausreichend be­ruhigende Versicherung (mehr) zu sein. Zu sehr wird an diesem Punkt akribisch nachge­fragt, beharrlich strafrechtliche Gefahren ausgeleuchtet, detailreich betriebswirtschaftliche Debakel konstruiert, mögliche persönliche Verpflichtungen orakelt oder Streitszenarien ausführlich virtuell entworfen. Die Suche nach einem möglichen Ausschluss – zumindest einer starker Reduzierung – von persönlichen Konsequenzen ist oftmals hartnäckig und wird gelegentlich zum Leitmotiv bei der inneren und äußeren Gestaltung von Projektstruk­turen.

Mit großem Nachdruck wird von uns Berater_innen deshalb häufig eine vergleichende Darstellung verfügbarer Rechtsformen nach ihrem Haftungsausschluss verlangt: keine Schulden, keine öffentliche Verantwortung oder ähnlich individuell wirkende Folgen. Es wird dabei oftmals eine (Er-)Lösung durch das bürgerliche Gesellschaftsrecht erhofft. Von einem Gebiet also, das die individuelle Schuldzuschreibung nun gerade begründet und normiert und somit genau die gegenteilige Intension hat.

Eine gründliche Analyse der Risiken und Nebenwirkungen gehört selbstverständlich zu je­der Projektentwicklung, sie ist vernünftig, notwendig und stellt Realitätsbezug vor Ent­scheidungen her. Und natürlich wurden in den letzten Jahrzehnten in der Selbstverwaltung Mittel und Wege gefunden und praktisch erprobt, wie besonders ökonomische und persön­liche Risiken projektintern sozialisiert und insgesamt minimiert werden können.

Doch nach unserer Erfahrung konnten selbst alle schlauen Winkelzüge bisher eines nicht ersetzen: den Aufbau und die Stärkung von gegenseitigem Vertrauen in den Gruppen. Projekte mit gut gemeinten zehn Vorständen oder Geschäftsführer_innen multiplizieren das eigentlich Problem, lösen es aber nicht. Die projektinterne Arbeit an einem kommuni­kativen und offenen Umgang, an aktuellem persönlichen Austausch, an wirksamen Schiedsvereinbarungen und Einigungsfähigkeit trotz bestehender Unterschiede, ist zuge­gebenermaßen komplizierter und anstrengender.

Doch letztlich ist das der einzige Weg im worst case wirklich handlungsfähig zu bleiben und niemanden im Regen stehen zu lassen. Wir wollen ermuntern hier mehr zu investieren und nicht in die Exegese von Gesetzestex­ten. Denn alle unsere Gemeinschaftsvorhaben sind ohne Risiko nicht zu haben. Die expe­rimentellen Versuche, einer solidarischen Gesellschaft ernsthaft näher zu kommen, sind nicht zu Ende kalkulierbar. Den Mut dafür trotzdem aufzubringen und nicht vorauseilend in dem scheinbar verlässlichen und Sicherheit verheißenden bürgerlichen Recht Deckung zu suchen, ist ein hoher wie nötiger Anspruch. Nicht mit dem Mut der Verzweiflung, sondern mit dem Mut in das eigene Zutrauen.